Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit werden in erster Linie nationale Steuerbegünstigungen an das im Jahr 2014 novellierte EU-Beihilferecht und die EU-Energiesteuerrichtlinie angepasst. Quelle: Bundesregierung beschließt Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Zinslauf für Hinterziehungszinsen beginnt ein Jahr nach der Schenkung
Mit zwei Urteilen hat das FG Münster entschieden, dass in die Berechnung des Zinslaufs für Hinterziehungszinsen bei der Schenkungsteuer neben den Anzeige- und Erklärungsfristen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einzubeziehen ist (Az. 3 K 1627/15 und 3 K 1628/15). Quelle: Zinslauf für Hinterziehungszinsen beginnt ein Jahr nach der Schenkung
WeiterlesenSteuerabkommen mit Finnland
Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Finnland haben ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, das das bisherige Abkommen aus dem Jahr 1979 ersetzen soll, weil dieses Abkommen durch die wirtschaftliche und Steuerliche Entwicklung in beiden Ländern überholt sei. Quelle: Steuerabkommen mit Finnland
WeiterlesenBFH: Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen Schiffsbetriebs von einer der Gewerbesteuer unterliegenden neuen werbenden Tätigkeit
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Tätigkeit einer zum Zweck des Erwerbs, Betriebs und der Veräußerung eines Seeschiffs gegründeten Ein-Schiffs-GmbH & Co. KG, die liquidiert wurde, nachdem sie den von ihr bestellten Schiffs-Neubau noch vor seiner Ablieferung an eine Fondgesellschaft veräußert hatte, der Abwicklung oder allmählichen Aufgabe eines nicht begonnenen originär gewerblichen […]
WeiterlesenBFH: Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils i. S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist lt. BFH nicht in die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG einzubeziehen (Az. IV R 14/13). Quelle: BFH: Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG […]
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