Betreibt eine städtische Gesellschaft ein verlustbringendes Freibad nicht selbst, sondern verpachtet sie es an einen Trägerverein, liegen die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung dauerdefizitärer Tätigkeiten der öffentlichen Hand nicht vor. Laut BFH seien Verpachtungstätigkeiten nicht begünstigt (Az. I R 56/15). Quelle: BFH: Keine steuerliche Begünstigung für von Trägervereinen betriebene Freibäder
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BFH zur Berechtigung zur Vornahme von AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Geldschenkungen, die unter der Auflage erfolgen, diese für den Erwerb und die Renovierung einer Eigentumswohnung zu verwenden, zu einer Abschreibungsberechtigung führen (Az. IX R 26/15). Quelle: BFH zur Berechtigung zur Vornahme von AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung
WeiterlesenBFH zum häuslichen Arbeitszimmer: Personenbezogene Ermittlung
Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 Euro personenbezogen anzuwenden, sodass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen kann. Dies entschied der BFH mit zwei Urteilen hat dabei seine Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG zugunsten der […]
WeiterlesenKeine Anwendung der Fremdvergleichsgrundsätze bei Arbeitsverhältnissen zwischen (nahestehenden) fremden Dritten
Laut FG Niedersachsen sind die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenverträgen, insbesondere der Fremdvergleich, auf Arbeitsverhältnisse zwischen fremden Dritten grds. nicht anzuwenden. Eine Anwendung sei auch dann ausgeschlossen, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein gewisses Näheverhältnis – im Streitfall: ehemalige nichteheliche Lebensgemeinschaft – bestehe (Az. 9 K 316/15). Quelle: Keine Anwendung der Fremdvergleichsgrundsätze bei […]
WeiterlesenVI R 53/12, Urteil vom 15.12.2016
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Nutzung durch mehrere Steuerpflichtige – Personenbezogener Höchstbetrag – Grundsatz der Individualbesteuerung – Objektives Nettoprinzip Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: VI R 53/12, Urteil vom 15.12.2016
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