Der Rat der EU hat am 21.02.2017 seinen Standpunkt zu den Vorschriften festgelegt, mit denen „hybride Gestaltungen“ mit den Steuersystemen von Drittländern unterbunden werden sollen. Quelle: Steuervermeidung durch Unternehmen: Rat legt seinen Standpunkt zu hybriden Gestaltungen fest
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Mitwirkung des BMF bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden
Das BMF-Schreiben regelt, wann bei Billigkeitsmaßnahmen im Rahmen der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, jeweils die Zustimmung des BMF einzuholen ist (Az. IV A 3 – S-0336 / 07 / 10010-02). Quelle: Mitwirkung des BMF bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die […]
WeiterlesenBundesregierung stärkt den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Bundesregierung hat am 22. Februar 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beschlossen. Darüber informiert das BMF. Quelle: Bundesregierung stärkt den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
WeiterlesenBFH zur Berichtigung im Insolvenzfall
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Steuermasseverbindlichkeiten (nach Vorsteuerberichtigung) gemäß § 55 InsO dadurch entstehen, dass der Insolvenzverwalter eines Unternehmens vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistete Zahlungen auf mit Umsatzsteuer behaftete Verbindlichkeiten im Wege der Anfechtung gemäß §§ 129 ff. InsO zur Masse zieht (Az. V R 26/16). Quelle: BFH zur Berichtigung im Insolvenzfall
WeiterlesenBFH: Vertrauensschutz bei einvernehmlicher Streitbeilegung vor dem Finanzgericht
Ein Finanzamt verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn es zunächst aufgrund einer einvernehmlichen Beendigung eines Finanzrechtsstreits den angefochtenen Steuerbescheid zwar aufhebt, im Anschluss daran aber erneut einen inhaltsgleichen Verwaltungsakt erlässt. Laut BFH liege dann ein Verstoß gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens („venire contra factum proprium“) vor (Az. X R 57/13). Quelle: BFH: […]
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