Schlichter Änderungsantrag nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung nur bei neuen Tatsachen oder Rechtsfragen zulässig

Weist das Finanzamt den Einspruch zurück, kommt ein innerhalb der Klagefrist gestellter Antrag auf schlichte Änderung nur in Bezug auf Tatsachen und Rechtsfragen, die nicht Gegenstand der Einspruchsentscheidung waren, in Betracht. So entschied das FG Münster (Az. 5 K 3971/14). Quelle: Schlichter Änderungsantrag nach Ergehen einer Einspruchsentscheidung nur bei neuen Tatsachen oder Rechtsfragen zulässig

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Kein Betriebsausgabenabzug eines Zahnarztes für Honorarzahlungen zur Erlangung eines Professorentitels

Das FG Münster entschied, dass ein Zahnarzt, der einen Gastprofessorentitel an einer ungarischen Universität erwirbt, die Erwerbskosten nicht als Betriebsausgaben abziehen kann (Az. 4 K 1891/14 F). Quelle: Kein Betriebsausgabenabzug eines Zahnarztes für Honorarzahlungen zur Erlangung eines Professorentitels

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Vereinbarung von Schadensersatz für Schließung eines Bahnübergangs unterliegt der Umsatzsteuer

Das FG Münster entschied, dass ein Landwirt, der auf die Nutzung eines Bahnübergangs verzichtet, die hierfür erhaltene Schadensersatzzahlung im Jahr der Vereinbarung der Umsatzsteuer unterwerfen muss (Az. 5 K 1117/16). Quelle: Vereinbarung von Schadensersatz für Schließung eines Bahnübergangs unterliegt der Umsatzsteuer

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