Das ändert sich zum Jahresbeginn

Höhere Freibeträge, mehr Kindergeld, Verbesserung der Altersvorsorge und Maßnahmen gegen Steuervermeidung und Steuerbetrug. Zu Jahresbeginn gibt es regelmäßig Änderungen, die sich auf den Alltag der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in unterschiedlicher Weise auswirken. Wir haben hier die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengestellt.  Quelle: Das ändert sich zum Jahresbeginn

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Keine Nachversteuerung bei späterem Herabsinken der Beteiligtenquote

Das FG Münster entschied, dass keine Nachversteuerung nach § 13a Abs. 5 ErbStG vorzunehmen ist, wenn der Beschenkte den Veräußerungsgewinn aus den erworbenen GmbH-Anteilen in eine neue GmbH-Beteiligung reinvestiert und seine Beteiligung erst durch eine spätere Kapitalerhöhung unter 25 % herabsinkt (Az. 3 K 1879/15 Erb). Quelle: Keine Nachversteuerung bei späterem Herabsinken der Beteiligtenquote

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Keine Korrektur nach § 129 AO bei erklärten, aber mangels elektronischer Mitteilung nicht angesetzten Renteneinkünften

Das Finanzamt darf keine steuererhöhende Korrektur nach § 129 AO vornehmen, wenn es im ursprünglichen Steuerbescheid erklärte Renteneinkünfte deshalb außer Acht gelassen hat, weil der Rentenversicherungsträger sie noch nicht elektronisch mitgeteilt hatte. So entschied das FG Münster (Az. 6 K 1358/16). Quelle: Keine Korrektur nach § 129 AO bei erklärten, aber mangels elektronischer Mitteilung nicht […]

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