Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

Das BMF hat die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen der ausländischen Streitkräfte, die zur Erteilung von Aufträgen auf abgabenbegünstigte Leistungen berechtigt sind, auf den Stand vom 01.01.2018 aktualisiert (Az. III C 3 – S-7492 / 07 / 10001). Quelle: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

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Deutliche Erleichterung bei der Abgabe der Steuererklärungen für 2017

Laut FinMin Niedersachsen ist die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2017 deutlich einfacher, da Papierbelege nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht, sondern nur auf Anfrage des Finanzamts nachgereicht werden müssten. Das Ministerium empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Quelle: Deutliche Erleichterung bei der Abgabe der Steuererklärungen für 2017

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Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen

Mit dem BMF-Schreiben wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2018 bekannt gegeben. Quelle: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen

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