Geplante Änderungen im Steuerrecht durch den Koalitionsvertrag zur "GroKo-Neuauflage"

CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag für eine neue Große Koalition geeinigt. Dabei wurden einige Aspekte für die Steuerpolitik, die bereits im Sondierungspapier enthalten waren, und weitere steuerpolitische Ziele aufgenommen. In einem Überblick werden die wesentlichen Vorhaben dargestellt. Quelle: Geplante Änderungen im Steuerrecht durch den Koalitionsvertrag zur "GroKo-Neuauflage"

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BdSt: Auf die Steuerzahler kommen viele Aufgaben zu, aber keine Entlastungen

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, hat zum Abschluss der Koalitionsverhandlungen ein Statement abgegeben. Danach würden Steuermehreinnahmen und Spielräume im Haushalt nicht für die Entlastung der Steuerzahler genutzt, u. a. würden Reformen beim Einkommensteuertarif nicht durchgeführt. Quelle: BdSt: Auf die Steuerzahler kommen viele Aufgaben zu, aber keine Entlastungen

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Schätzung von Umsatzerlösen eines Gastronomiebetriebs anhand einzelner Z-Bons

Nach Ansicht des FG Düsseldorf stellt sich eine Hinzuschätzung auf der Einnahmenseite, anhand der durchschnittlichen Tageserlöse, abgeleitet aus den im Müll aufgefundenen Z-Bons, als rechtmäßig dar (Az. 13 K 3811/15, 13 K 3812/15). Quelle: Schätzung von Umsatzerlösen eines Gastronomiebetriebs anhand einzelner Z-Bons

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BFH zur Gewinnübertragung nach § 6b EStG: Veräußerung an Schwesterpersonengesellschaft – Kürzung um fiktive Wertaufholung

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob eine Wertaufholung für eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft vorzunehmen ist, wenn deren Kapital nach der Teilwertabschreibung zunächst herabgesetzt, anschließend wieder erhöht und die Beteiligung schließlich zu einem die Anschaffungskosten übersteigenden Kaufpreis veräußert worden ist (Az. IV R 19/14). Quelle: BFH zur Gewinnübertragung nach § […]

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