Der BFH hatte die Frage zu entscheiden, ob der für nicht entrichtete Milchabgaben zu erhebende Zins bei mehrere Jahre umfassenden Zinszeiträumen nach dem am 1. Oktober eines jeden Jahres gültigen Bezugssatz EURIBOR zu bemessen und entsprechend jeweils festzusetzen ist (Az. VII R 10/17). Quelle: BFH: Zinsberechnung bei nicht fristgerecht entrichteter Milchabgabe
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VII R 10/17, Urteil vom 28.11.2017
Zinsberechnung bei nicht fristgerecht entrichteter Milchabgabe Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: VII R 10/17, Urteil vom 28.11.2017
WeiterlesenII R 15/15, Urteil vom 27.09.2017
Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: II R 15/15, Urteil vom 27.09.2017
WeiterlesenSanierungserlass: Handlungsbedarf für Altfälle!
Sowohl für Unternehmen, die sich sanieren wollen und müssen, als auch für deren Berater und für die Finanzverwaltung besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit bezüglich der Behandlung von Sanierungsgewinnen in Altfällen. Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt wies in einem Schreiben an das FinMin Niedersachsen darauf hin, dass diese Situation dringend geklärt werden muss. Quelle: Sanierungserlass: Handlungsbedarf für Altfälle!
WeiterlesenFG Hamburg verwirft Gestaltungsmodell bei der Tonnagesteuer
Laut FG Hamburg gehen sog. Unterschiedsbeträge nach § 5a Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG nicht steuerneutral beim Wechsel von Gesellschaftern einer Personengesellschaft auf die neuen Gesellschafter über. Die Unterschiedsbeträge seien vielmehr bei jeder Art des Ausscheidens eines Gesellschafters gemäß § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG gewinnerhöhend aufzulösen (Az. 2 K […]
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