Sanierungserlass: Handlungsbedarf für Altfälle!

Sowohl für Unternehmen, die sich sanieren wollen und müssen, als auch für deren Berater und für die Finanzverwaltung besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit bezüglich der Behandlung von Sanierungsgewinnen in Altfällen. Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt wies in einem Schreiben an das FinMin Niedersachsen darauf hin, dass diese Situation dringend geklärt werden muss. Quelle: Sanierungserlass: Handlungsbedarf für Altfälle!

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FG Hamburg verwirft Gestaltungsmodell bei der Tonnagesteuer

Laut FG Hamburg gehen sog. Unterschiedsbeträge nach § 5a Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG nicht steuerneutral beim Wechsel von Gesellschaftern einer Personengesellschaft auf die neuen Gesellschafter über. Die Unterschiedsbeträge seien vielmehr bei jeder Art des Ausscheidens eines Gesellschafters gemäß § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG gewinnerhöhend aufzulösen (Az. 2 K […]

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Umsatzsteuererlass für grenzübergreifende Personenbeförderung im Luftverkehr (§ 23 Abs. 3 UStG)

Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, dass die Finanzverwaltung mit der Sonderregelung des § 26 Abs. 3 UStG einheitlich verfahren sollte. Deshalb wird lt. BMF der UStAE geändert (Az. III C 3 – S-7433 / 15 / 10001). Quelle: Umsatzsteuererlass für grenzübergreifende Personenbeförderung im Luftverkehr (§ 23 Abs. 3 UStG)

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Geplante Änderungen im Steuerrecht durch den Koalitionsvertrag zur "GroKo-Neuauflage"

CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag für eine neue Große Koalition geeinigt. Dabei wurden einige Aspekte für die Steuerpolitik, die bereits im Sondierungspapier enthalten waren, und weitere steuerpolitische Ziele aufgenommen. In einem Überblick werden die wesentlichen Vorhaben dargestellt. Quelle: Geplante Änderungen im Steuerrecht durch den Koalitionsvertrag zur "GroKo-Neuauflage"

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