In dieser Evaluation untersucht das BMF die steuerliche Behandlung von für betriebsfremde Zwecke verwendeten Fahrzeugen mit (teil-)elektrischem Antrieb gegenüber Fahrzeugen mit anderen Antriebsarten. Die Evaluierung sollte dem Zweck dienen nachzuweisen, dass die Vorschrift nicht als Subvention wirkt. Dieser Nachweis konnte erbracht werden. Quelle: Evaluierung: Nachteilsausgleich für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge bei der Ermittlung des privaten Nutzungsvorteils
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Evaluierung: Nachteilsausgleich für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge bei der Ermittlung des privaten Nutzungsvorteils
Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) wurde die sog. 1 %-Regelung zur Ermittlung der Entnahme für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG geändert. Bei der Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen wird der Listenpreis um einen pauschalen Abschlag für das […]
WeiterlesenBStBK-Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur gesetzlichen Neuregelung des § 146b AO
Die BStBK regt in ihrer Stellungnahme zur geplanten Neuregelung des § 146b AO an, dem Amtsträger klare Vorgaben zur pflichtgemäßen Ausübung seines Ermessens zu geben und die Kassen-Nachschau mit Rücksicht auf die betrieblichen Abläufe zu gestalten. Quelle: BStBK-Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur gesetzlichen Neuregelung des § 146b AO
WeiterlesenBFH verpasst Chance auf zeitgemäße Verzinsung von Steuernachforderungen
Die BStBK nimmt zum BFH-Urteil vom 27.02.2018, wonach der gesetzliche Zinssatz von 6 % für Steuernachforderungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, Stellung. Quelle: BFH verpasst Chance auf zeitgemäße Verzinsung von Steuernachforderungen
WeiterlesenBStBK-Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einzelaufzeichnungspflicht nach § 146 Abs. 1 AO
Die BStBK begrüßt, dass der Entwurf des BMF-Schreibens zur Einzelaufzeichnungspflicht viele Anregungen der BStBK aufgenommen hat, fordert aber für kleine Unternehmen, die eine Vielzahl von Artikeln verkaufen, die Möglichkeit der Bildung von Warenobergruppen bzw. Oberbezeichnungen. Quelle: BStBK-Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einzelaufzeichnungspflicht nach § 146 Abs. 1 AO
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