BFH: Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters – Gewerblichkeit und abkommensrechtliche Behandlung

Der BFH entschied, dass Fußballschiedsrichter steuerrechtlich als Gewerbetreibende tätig sind, die bei internationalen Einsätzen auch nicht am jeweiligen Spielort eine Betriebsstätte begründen. Dies rechtfertigt die Festsetzung (nationaler) Gewerbesteuer auch für die im Ausland erzielten Einkünfte (Az. I R 98/15). Quelle: BFH: Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters – Gewerblichkeit und abkommensrechtliche Behandlung

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BFH: Krankenversicherungsbeiträge nur für eine Basisabsicherung abziehbar

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Zahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (zur Basisabsicherung) den Abzug von ebenfalls gezahlten Basisversicherungsbeiträgen zur privaten Krankenversicherung ausschließt (Az. X R 5/17). Quelle: BFH: Krankenversicherungsbeiträge nur für eine Basisabsicherung abziehbar

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BFH: Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013

Die Höhe der Nachforderungszinsen, die für Verzinsungszeiträume des Jahres 2013 geschuldet werden, verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot. So entschied der BFH (Az. III R 10/16). Der hierfür vorgesehene Zinssatz von 0,5 % für jeden Monat (6 % pro Jahr) sei auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr […]

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Verlustverrechnung bei unterjähriger Abspaltung (§ 15 Abs. 3 UmwStG); Anpassung der Verweise in Randnummer 15.41 und 23.03 des BMF-Schreibens vom 11. November 2011 (BStBl I Seite 1314) auf das überarbeitete BMF-Schreiben zu § 8c KStG vom 28. November 2017 (BStBl I Seite 1645)

Hierzu: BMF-Schreiben vom 23. Februar 2018 Quelle: Verlustverrechnung bei unterjähriger Abspaltung (§ 15 Abs. 3 UmwStG); Anpassung der Verweise in Randnummer 15.41 und 23.03 des BMF-Schreibens vom 11. November 2011 (BStBl I Seite 1314) auf das überarbeitete BMF-Schreiben zu § 8c KStG vom 28. November 2017 (BStBl I Seite 1645)

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