Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c Einkommensteuergesetz (EStG)); Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens; Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG); Neufassung des BMF-Schreibens vom 15. Oktober 2021 (Bundessteuerblatt Teil Eins (BStBl I) Seite 2026)

Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Das BMF-Schreiben enthält Muster für die hierfür von Fachunternehmen und Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) auszustellenden Bescheinigungen. Für energetische Maßnahmen, mit denen nach dem 31. Dezember 2020 begonnen wurde, ersetzt dieses Schreiben das BMF-Schreiben vom […]

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Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts;

Quelle: Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts;

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