Verlängerung der Billigkeitsmaßnahmen bei vorübergehenden Unterbringungsmaßnahmen

Das BMF hat für die Un­ter­brin­gung von Flücht­lin­gen und Asyl­be­wer­bern für die Veranlagungszeiträume 2014 bis 2018 Billigkeitsmaßnahmen bei bestimmten vorübergehenden Unterbringungsmaßnahmen gewährt. Diese zeitliche Befristung wird bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2021 verlängert (Az. IV C 2 – S-2730 / 15 / 10001). Quelle: Verlängerung der Billigkeitsmaßnahmen bei vorübergehenden Unterbringungsmaßnahmen

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Umsatzsteuerbetrug auf Online-Marktplätzen – Gesetzentwurf muss nachgebessert werden!

Im boomenden Handel über Internetplattformen versäumt vor allem mancher ausländische Anbieter, die Mehrwertsteuer abzuführen. Deshalb will die Bundesregierung ab 2019 die Marktplatzbetreiber verpflichten, von den Händlern Bescheinigungen des Finanzamts einzufordern. Der DIHK findet ein konsequentes Vorgehen gegen Umsatzsteuerbetrug richtig, kritisiert aber, dass das geplante Gesetz auch inländische Anbieter einbezieht. Quelle: Umsatzsteuerbetrug auf Online-Marktplätzen – Gesetzentwurf […]

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