Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Erhebung einer Glücksspielabgabe nach dem schleswig- holsteinischen Gesetz zur Neuregelung des Glücksspiels (GlSpielG SH) gemäß § 35 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GlSpielG SH verfassungsgemäß ist (Az. 5 K 17/16). Quelle: Zulässigkeit der Erhebung einer Glückspielabgabe nach dem Glückspielgesetz Schleswig-Holstein
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Umsatzsteuerrechtliche Organschaft zwischen GmbH und GbR: finanzielle Eingliederung
Eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen einer GbR (als potentielle Organträgerin) und einer GmbH (als potentielle Organgesellschaft) besteht nicht, wenn die GbR nicht an der GmbH und die Alleingesellschafterin der GmbH nicht mehrheitlich an der GbR beteiligt ist. So das FG Schleswig-Holstein. Das Gericht hatte zudem Aspekte des Vertrauensschutzes bei geänderten Verwaltungsanweisungen zu würdigen (Az. 4 K […]
WeiterlesenZum Vorsteuerabzug bei Abrissleistungen
Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass einem Unternehmer kein Vorsteuerabzug aus einer Abrissleistung zusteht, wenn das Gebäude zwar früher umsatzsteuerpflichtig genutzt wurde, die Abrissleistung aber (auch) mit zukünftigen Leistungen im Zusammenhang stand und bei diesen zukünftigen Leistungen nicht belegt ist, dass sie zum Vorsteuerabzug berechtigen (Az. 4 K 10124/17). Quelle: Zum Vorsteuerabzug bei Abrissleistungen
WeiterlesenLeistungen einer Gebäudefeuerversicherung als außerordentlicher Ertrag
Leistungen einer Gebäudefeuerversicherung mindern weder die Anschaffungskosten einer im Zwangsversteigerungsverfahren ersteigerten Brandruine noch die Herstellungskosten für den Wiederaufbau des Gebäudes. Vielmehr handelt es sich um einen außerordentlichen Ertrag, wenn die vereinnahmte Zahlung den Buchwert der Forderung übersteigt. Dies entschied das FG Schleswig-Holstein (Az. 5 K 181/14). Quelle: Leistungen einer Gebäudefeuerversicherung als außerordentlicher Ertrag
WeiterlesenGewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietzinsen im Zusammenhang mit vor dem Bilanzstichtag ausgeschiedenem Umlaufvermögen
Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass Miet- und Pachtzinsen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zu Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens führen, jedenfalls in den Fällen gem. § 8 Nr. 1d GewStG dem Gewinn (anteilig) hinzuzurechnen sind, in denen die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens vor dem Bilanzstichtag, also „unterjährig“, aus dem Betriebsvermögen ausscheiden (Az. 1 K 243/15). Quelle: […]
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