Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundbesitzenden (Personen-) Gesellschaft i. S. des § 1 Abs. 3 GrEStG

Der BFH hat mit seinem Urteil vom 27. September 2017 seine von der bisherigen Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsprechung fortgeführt. Dieser Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder ist in allen offenen Fällen anzuwenden (Az. 3 – S-4501 / 46). Quelle: Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundbesitzenden (Personen-) Gesellschaft i. S. des § 1 Abs. 3 GrEStG

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Rechtsschutz gegen Maßnahmen des sog. Flankenschutzes nur bei schwerwiegenden Eingriffen

Eine Klage gegen eine von einem im Auftrag des Festsetzungsfinanzamts tätigen Steuerfahnder (sog. Flankenschützer) durchgeführte Ortsbesichtigung ist nur zulässig, wenn ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitssphäre oder ein schwerwiegender Grundrechtseingriff vorliegt (Az. 9 K 2384/17). Quelle: Rechtsschutz gegen Maßnahmen des sog. Flankenschutzes nur bei schwerwiegenden Eingriffen

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