Existenzminimum ab 2019 bei 9.168 Euro

Das sächliche Existenzminimum für einen Alleinstehenden beträgt im nächsten Jahr 9.168 Euro. Für das Jahr 2020 wurde dieser Wert mit 9.408 Euro berechnet. Bis zu dieser Höhe müssen Einnahmen steuerfrei sein. Diese Zahlen enthält der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/5400) vorgelegte Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kinder […]

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Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2019

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder macht das BMF die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2019 bekannt. Die Programmablaufpläne berücksichtigen die – u. a. nach dem Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes – für 2019 vorgesehenen Anpassungen (Az. IV C 5 – S-2361 / 08 / 10001-17). Quelle: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2019

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