BFH zur Steuerbefreiung bei Umrüstung eines Fahrzeugs zum Elektrofahrzeug

Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge nach § 3d KraftStG a. F. beginnt mit dem Datum der erstmaligen Zulassung des Pkw. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um ein Elektroneufahrzeug handelt oder um ein umgerüstetes Fahrzeug. Dies entschied der BFH (Az. III R 42/17). Quelle: BFH zur Steuerbefreiung bei Umrüstung eines Fahrzeugs zum Elektrofahrzeug

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BFH: Tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Einzelpraxis

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob sich eine zunächst als „definitiv“ anzusehende Übertragung der wesentlichen Praxisgrundlagen einer Steuerberaterpraxis auf den Erwerber im Nachhinein als – der Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Praxisveräußerung entgegenstehende – bloße Unterbrechung der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit erweisen kann, wenn der Steuerberater 22 Monate nach der Veräußerung in derselben […]

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