Das BMF äußert sich zum Grundsatz der Anwendung von nationalen Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften, speziell zur Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG (Az. III C 3 – S-7180 / 17 / 10001). Quelle: Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG für sportliche Veranstaltungen, die gemeinnützige Sportvereine gegen Mitgliederbeiträge durchführen
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Kein Bestandsschutz für Steuerbefreiungen
Steuerbefreiungen stellen Ausnahmen vom Grundsatz der Besteuerung dar und entfalten keinerlei Bestandsschutz. Mit diesem Hinweis antwortet die Bundesregierung (19/7404) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die wissen wollte, warum für aus Klärgasen erzeugten und selbst verbrauchten Strom Stromsteuer erhoben wird. Quelle: Kein Bestandsschutz für Steuerbefreiungen
WeiterlesenSteuerfreiheit nach § 4 Nr. 22 Buchstabe b UStG für sportliche Veranstaltungen, die gemeinnützige Sportvereine gegen Mitgliederbeiträge durchführen; TOP 8 der Umsatzsteuer-Sitzung I/2018 vom 23. bis 25. Januar 2018
entsprechend BMF-Schreiben vom 4. Februar 2019 – III C 3 – S 7180/17/10001 (2019/0091394) – Quelle: Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 22 Buchstabe b UStG für sportliche Veranstaltungen, die gemeinnützige Sportvereine gegen Mitgliederbeiträge durchführen; TOP 8 der Umsatzsteuer-Sitzung I/2018 vom 23. bis 25. Januar 2018
WeiterlesenSteuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe
Verlängerung der mit BMF-Schreiben vom 9. Februar 2016 (BStBl I S. 223) gewährten zeitlich befristeten ergänzenden umsatzsteuerlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Billigkeitsmaßnahmen Quelle: Steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe
WeiterlesenErhöhte Hundesteuer für Miniatur Bullterrier rechtmäßig
Das VG Halle hatte zu entscheiden, ob der Miniatur Bullterrier ein gefährlicher Hund ist, mit der Folge, dass für diesen die erhöhte Hundesteuer zu zahlen ist (Az. 4 A 144/18). Quelle: Erhöhte Hundesteuer für Miniatur Bullterrier rechtmäßig
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