Besteuerung von Bezügen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-, Urlaubs und Abfertigungsgesetz in Österreich Quelle: Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 26. August 2010 (I R 53/09); Nichtanwendung der Urteilsgrundsätze aufgrund Schiedsentscheidung des EuGH
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BMF-Schreiben – Nichtbeanstandungsregelung im Zusammenhang mit der Einführung von § 22f UStG – Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes – und § 25e UStG – Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz –
Quelle: BMF-Schreiben – Nichtbeanstandungsregelung im Zusammenhang mit der Einführung von § 22f UStG – Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes – und § 25e UStG – Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz –
WeiterlesenBFH zur Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung
Bezüglich der Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung fordert der BFH das BMF dazu auf, dem Verfahren beizutreten und zu einzelnen Fragen Stellung zu nehmen (Az. I R 72/16). Quelle: BFH zur Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung
WeiterlesenBFH: Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Reinvestitionswirtschaftsguts
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gebildete Reinvestitionsrücklage bereits in einem Wirtschaftsjahr auf einen anderen (Gewerbe-)Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden kann, in dem das Ersatzwirtschaftsgut noch nicht fertiggestellt, aber bereits mit dessen Herstellung begonnen worden ist (Az. VI R 50/16). Quelle: BFH: Keine Übertragung einer […]
WeiterlesenBFH: Sachverständigengutachten zur Bestimmung der ortsüblichen Marktmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete zur Feststellung einer nur verbilligten Vermietung darf nicht durch ein Sachverständigengutachten auf der Grundlage statistischer Annahmen nach der sog. EOP-Methode bestimmt werden. Dies entschied der BFH (Az. IX R 30/17). Quelle: BFH: Sachverständigengutachten zur Bestimmung der ortsüblichen Marktmiete
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