Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung

Die Mehrseitige Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten soll mit Zustimmung des Bundesrates im Verhältnis zu weiteren Staaten und Hoheitsgebieten in Kraft treten. Auf dieser Grundlage erfolgt der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten bis zum 30. September 2019 auch mit diesen Staaten. Der Bundestag hat […]

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