Das VG Koblenz hat die Klage des Eigentümers einer ehemals als Gewerbeimmobilie genutzten Liegenschaft abgewiesen, mit der dieser den Teilerlass der Grundsteuer erstreiten wollte. Ein Teilerlass der Grundsteuer setzt u. a. voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten habe (Az. 5 K 475/15). Quelle: Antrag auf Grundsteuererlass wurde zu Recht abgelehnt
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Steuerliche Klarstellung bei der Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge
Das BMF stellt klar, wie aus steuerlicher Sicht zu verfahren ist, wennn steuerbefreite Vermietungsgenossenschaften sowie -vereine und steuerpflichtige Wohnungsgesellschaften Wohnraum an steuerbegünstigte Vereine überlassen, um Flüchtlinge zu unterbringen. Quelle: Steuerliche Klarstellung bei der Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge
WeiterlesenAnwendung des § 50i Abs. 2 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266)
Das BMF erläutert anhand von Beispielen, wie Sachgesamtheiten bei Umwandlungen und Einbringungen zu bewerten sind (Az. IV B 5 – S-1300 / 14 / 10007). Quelle: Anwendung des § 50i Abs. 2 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften […]
WeiterlesenAutomatischer Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten von Amerika
Mit diesem Schreiben gibt das BMF die am 30.11.2015 geschlossene Abmachung zwischen den zuständigen Behörden der USA und Deutschland bekannt (Az. IV B 6 – S-1316 / 11 / 10052 :040). Quelle: Automatischer Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten von Amerika
WeiterlesenAnwendung des § 50i Absatz 2 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266)
Quelle: Anwendung des § 50i Absatz 2 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266)
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