Das FG Baden-Württemberg entschied, dass durch die Übergabe von Bargeld erbrachte Unterhaltszahlungen an in Italien lebende nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastungen steuerlich anerkannt werden können, wenn sich die Überbringung durch Vernehmung des Geldboten als Zeugen tatsächlich belegen lässt (Az. 8 K 3609/13). Quelle: Anerkennung von Unterhaltsaufwendungen für in Italien lebende Angehörige
WeiterlesenCategory Archives: News
Prüfungstätigkeit zur Ermittlung steuerlicher Verhältnisse Dritter?
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass das Finanzamt nicht berechtigt ist, eine Außenprüfung bei einem Steuerpflichtigen ausschließlich zur Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse Dritter durchzuführen und den Steuerpflichtigen zur Vorlage der hierfür erforderlichen Unterlagen aufzufordern (Az. 3 K 2419/14). Quelle: Prüfungstätigkeit zur Ermittlung steuerlicher Verhältnisse Dritter?
WeiterlesenKeine Umsatzsteuerbefreiung für förmliche Zustellung
Laut FG Baden-Württemberg zählt die Durchführung von Postzustellungsaufträgen nicht zu den sog. Post-Universaldienstleistungen und ist damit nicht nach europarechtlichen Vorgaben von der Umsatzsteuer befreit (Az. 9 K 403/12). Quelle: Keine Umsatzsteuerbefreiung für förmliche Zustellung
WeiterlesenKeine Aussetzung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung
Laut FG Baden-Württemberg ist die Finanzbehörde nicht berechtigt, die vorübergehende Aussetzung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung anzuordnen. Hierfür gebe es keine Rechtsgrundlage. Das Gesetz sehe keine sog. Ruhendstellung vor. Das Finanzgericht ließ die Revision zu (Az. 11 K 2973/14). Quelle: Keine Aussetzung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung
WeiterlesenUmsatzsteuer-Umrechnungskurse, monatlich fortgeschriebene Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2016
Gesamtübersicht für das Jahr 2016 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Quelle: Umsatzsteuer-Umrechnungskurse, monatlich fortgeschriebene Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2016
Weiterlesen