Anerkennung von Unterhaltsaufwendungen für in Italien lebende Angehörige

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass durch die Übergabe von Bargeld erbrachte Unterhaltszahlungen an in Italien lebende nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastungen steuerlich anerkannt werden können, wenn sich die Überbringung durch Vernehmung des Geldboten als Zeugen tatsächlich belegen lässt (Az. 8 K 3609/13). Quelle: Anerkennung von Unterhaltsaufwendungen für in Italien lebende Angehörige

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