Zehn nächste Schritte für ein faires internationales Steuersystem und ein effektiveres Vorgehen gegen Geldwäsche. Quelle: Aktionsplan gegen Steuerbetrug, trickreiche Steuervermeidung und Geldwäsche
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Vorläufige Steuerfestsetzung (§ 165 Absatz 1 AO) im Hinblick auf anhängige Musterverfahren; Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten; Verfassungsmäßigkeit der Höhe der kindbezogenen Freibeträge nach § 32 Absatz 6 Sätze 1 und 2 EStG
Quelle: Vorläufige Steuerfestsetzung (§ 165 Absatz 1 AO) im Hinblick auf anhängige Musterverfahren; Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten; Verfassungsmäßigkeit der Höhe der kindbezogenen Freibeträge nach § 32 Absatz 6 Sätze 1 und 2 EStG
WeiterlesenGutachten zu Optimierungsmöglichkeiten bei den Förderregelungen der betrieblicher Altersversorgung
Im Auftrag des BMF hat die Universität Würzburg ein Gutachten zu Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung erstellt, das am 15. April 2016 veröffentlicht wurde. Quelle: Gutachten zu Optimierungsmöglichkeiten bei den Förderregelungen der betrieblicher Altersversorgung
WeiterlesenGutachten zu Optimierungsmöglichkeiten bei den Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung
Das BMF stellt ein Gutachten und daraus abgeleitete Reformempfehlungen der Universität Würzburg zu den Optimierungsmöglichkeiten bei den Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung vor. Quelle: Gutachten zu Optimierungsmöglichkeiten bei den Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung
WeiterlesenEingeschränkter Vertrauensschutz für Bauleistende
Das FG Münster entschied, dass in sog. Bauträger-Fällen einer Inanspruchnahme des Bauleistenden keine Vertrauensschutzgesichtspunkte entgegenstehen, wenn im Ergebnis eine finanzielle Belastung des Bauleistenden durch Abtretung des Umsatzsteuernachforderungsanspruchs gegen den Bauträger an das Finanzamt ausgeschlossen werden kann (Az. 15 K 1553/15 U und 15 K 3669/15 U). Quelle: Eingeschränkter Vertrauensschutz für Bauleistende
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