Von beiden Ehegatten genutztes Arbeitszimmer ist je nur Hälfte abzugsfähig

Nutzen Ehegatten gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer für ihre jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit, können sie die Aufwendungen und den Höchstbetrag von 1.250 EUR jeweils nur zur Hälfte geltend machen. So entschied das FG Münster (Az. 11 K 2425/13 E,G). Quelle: Von beiden Ehegatten genutztes Arbeitszimmer ist je nur Hälfte abzugsfähig

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„Wir müssen die finanziellen Auswirkungen des demografischen Wandels beherrschbar halten“

Vor dem G7-Treffen der Finanzminister und Notenbankgouverneure am 20. und 21. Mai 2016 in Sendai (Japan) sprach Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble mit der japanischen Wirtschaftstageszeitung Nikkei. Quelle: „Wir müssen die finanziellen Auswirkungen des demografischen Wandels beherrschbar halten“

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FG Köln hält § 32a KStG für teilweise verfassungswidrig

Das FG Köln hat dem BVerfG die Frage zur Klärung vorgelegt, ob die Korrekturvorschrift des § 32a KStG verfassungswidrig ist, soweit sie auch auf Steuerbescheide des Anteilseigners anzuwenden ist, für die die Festsetzungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung bereits abgelaufen war (Az. 4 K 2717/09). Quelle: FG Köln hält § 32a KStG für teilweise […]

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