BFH: Nutzungsausfallentschädigung für bewegliches Betriebsvermögen immer Betriebseinnahme

Die Nutzungsausfallentschädigung für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens ist selbst dann im vollen Umfang Betriebseinnahme, wenn das Wirtschaftsgut teilweise auch privat genutzt wird. So entschied der BFH (Az. X R 2/14). Quelle: BFH: Nutzungsausfallentschädigung für bewegliches Betriebsvermögen immer Betriebseinnahme

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III R 2/15, Urteil vom 10.03.2016

Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses – Erlass von Säumniszuschlägen: Billigkeitsverfahren und Abrechnungsverfahren – Verfügungsverbot nach § 309 Abs. 1 Satz 1 AO Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: III R 2/15, Urteil vom 10.03.2016

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