BFH zur Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG bei unterjährigem Gesellschafterwechsel einer Personengesellschaft

Der BFH hatte zu entscheiden, nach welchem Maßstab der Gewerbesteuermessbetrag einer Personengesellschaft aufzuteilen ist, wenn innerhalb eines Wirtschaftsjahres zunächst einzelne Mitunternehmer durch gewerbesteuerpflichtige Anteilsveräußerungen ausscheiden und später die Personengesellschaft auf die Erwerberin dieser Mitunternehmeranteile verschmolzen wird (Az. IV R 5/14). Quelle: BFH zur Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG bei unterjährigem Gesellschafterwechsel […]

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BFH: Ersetzung des Vorläufigkeitsvermerks in einem Steuerbescheid durch einschränkenden Vorläufigkeitsvermerk in einem späteren Änderungsbescheid

Der BFH hat zur Neubestimmung der Vorläufigkeit im Rahmen eines geänderten Steuerbescheids Stellung genommen (Az. VIII R 21/13). Quelle: BFH: Ersetzung des Vorläufigkeitsvermerks in einem Steuerbescheid durch einschränkenden Vorläufigkeitsvermerk in einem späteren Änderungsbescheid

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BFH: Personenbezogene Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g und i MwStSystRL

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Zuschüsse des Landes und der Hochschule zum Betrieb einer Mensa auch dann nach EU-Recht steuerbefreit sein können, wenn die Mensa nicht von einem Studentenwerk, sondern von einer GmbH betrieben wird (Az. V R 46/14). Quelle: BFH: Personenbezogene Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g und i […]

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BFH: Vercharterung von Handelsschiffen – Gewerbesteuerliche Kürzung bei Weitervercharterung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 34c Abs. 4 Satz 3 EStG a. F. und somit das zu dieser Vorschrift ergangene Urteil des BFH (Az. IV R 86/88), wonach auch die Weitervercharterung eines vom Erstvercharterer ausgerüsteten Handelsschiffes begünstigt ist, für die Auslegung des § 9 Nr. 3 GewStG analog anzuwenden ist (Az. I R […]

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BFH: Nutzungsausfallentschädigung für bewegliches Betriebsvermögen immer Betriebseinnahme

Die Nutzungsausfallentschädigung für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens ist selbst dann im vollen Umfang Betriebseinnahme, wenn das Wirtschaftsgut teilweise auch privat genutzt wird. So entschied der BFH (Az. X R 2/14). Quelle: BFH: Nutzungsausfallentschädigung für bewegliches Betriebsvermögen immer Betriebseinnahme

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