Namensnutzung im Konzern – Kein einkommenserhöhender Ansatz auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 AStG a.F. bei bloßer Überlassung des Firmennamens – Keine Bindung des BFH an die vom FG vorgenommene Auslegung eines gesellschaftsrechtlichen Organisationsvertrags Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: I […]
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Besteuerung von Abfindungszahlungen aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Bestehen einer Konsultationsvereinbarung mit einem anderen DBA-Staat
Das BMF hat bestimmt, auf welche Regelungen die Grundsätze des BFH-Urteils I R 79/13 zur Besteuerung von Abfindungszahlungen aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Bestehen einer Konsultationsvereinbarung mit einem anderen DBA-Staat anzuwenden sind (Az. IV B 2 – S-1304 / 09 / 10004). Quelle: Besteuerung von Abfindungszahlungen aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei […]
WeiterlesenKein Abzug noch nicht verbrauchter größerer Erhaltungsaufwendungen durch den Einzelrechtsnachfolger
Hat der Nießbraucher größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt und wird der Nießbrauch innerhalb des Verteilungszeitraums beendet, kann der Eigentümer den verbliebenen Teil der Aufwendungen nicht als Werbungskosten geltend machen. So entschied das FG Münster (Az. 4 K 422/15). Quelle: Kein Abzug noch nicht verbrauchter größerer Erhaltungsaufwendungen durch den Einzelrechtsnachfolger
WeiterlesenVon beiden Ehegatten genutztes Arbeitszimmer ist je nur Hälfte abzugsfähig
Nutzen Ehegatten gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer für ihre jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit, können sie die Aufwendungen und den Höchstbetrag von 1.250 EUR jeweils nur zur Hälfte geltend machen. So entschied das FG Münster (Az. 11 K 2425/13 E,G). Quelle: Von beiden Ehegatten genutztes Arbeitszimmer ist je nur Hälfte abzugsfähig
WeiterlesenRegelmäßige Arbeitsstätte einer Lehramtsreferendarin
Das FG Münster entschied, dass die Ausbildungsschule einer Lehramtsreferendarin deren regelmäßige Arbeitsstätte darstellt (Az. 7 K 2639/14). Die Klägerin könne die Fahrten zur dieser Schule lediglich mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer abziehen. Quelle: Regelmäßige Arbeitsstätte einer Lehramtsreferendarin
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