Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU- Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ sollen insbesondere die Empfehlungen des BEPS-Projekts („Base Erosion and Profit Shifting“) sowie zugleich Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt werden. Zudem sollen weitere steuerliche Regelungen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten geändert werden, um deutsche Besteuerungsrechte besser wahrnehmen zu können. […]
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BFH: Steuerfreiheit der Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften aus gewerblich geprägten Personengesellschaften
Beteiligt sich eine gemeinnützige Stiftung an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft, unterhält sie auch dann keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn die Personengesellschaft zuvor originär gewerblich tätig war. So entschied der BFH (Az. V R 60/13). Quelle: BFH: Steuerfreiheit der Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften aus gewerblich geprägten Personengesellschaften
WeiterlesenBFH: Ansprüche des Arbeitnehmers bei Einbehaltung von Sozialversicherungsbeiträgen
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob im Klageverfahren eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf dem Umweg über einen Schadensersatzanspruch die Berechtigung der Abzüge für Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge zu überprüfen ist oder ob die Rechtswidrigkeit des Abzugs zunächst im Besteuerungsverfahren oder im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren festzustellen ist (Az. II R 50/14). Quelle: BFH: […]
WeiterlesenBFH: Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn
Der BFH entschied, dass die Beiträge einer Rechtsanwalts-GbR zu ihrer eigenen Berufshaftpflichtversicherung bei den angestellten Rechtsanwälten nicht zu Arbeitslohn führen (Az. VI R 58/14). Quelle: BFH: Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn
WeiterlesenVersicherungsleistung mindert abzugsfähige Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen
Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können zu einer Steuerermäßigung führen. Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich auf Antrag um 20 %, höchstens um 1.200 Euro, der Aufwendungen. Versicherungsleistungen mindern lt. FG Münster den Ermäßigungsbetrag (Az. 13 K 136/15 E). Quelle: Versicherungsleistung mindert abzugsfähige Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen
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