Anwendung des § 18 Absatz 3 AusInvestmG im Verhältnis zu Drittstaaten; BFH-Urteil vom 25. August 2009, I R 88, 89/07; EuGH-Urteil vom 21. Mai 2015 in der Rs. C-560/13 "Wagner-Raith" und Urteile des BFH vom 28. Juli 2015, VIII R 2/09 und VIII R 39/12

Quelle: Anwendung des § 18 Absatz 3 AusInvestmG im Verhältnis zu Drittstaaten; BFH-Urteil vom 25. August 2009, I R 88, 89/07; EuGH-Urteil vom 21. Mai 2015 in der Rs. C-560/13 "Wagner-Raith" und Urteile des BFH vom 28. Juli 2015, VIII R 2/09 und VIII R 39/12

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Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen

Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU- Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ sollen insbesondere die Empfehlungen des BEPS-Projekts („Base Erosion and Profit Shifting“) sowie zugleich Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt werden. Zudem sollen weitere steuerliche Regelungen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten geändert werden, um deutsche Besteuerungsrechte besser wahrnehmen zu können. […]

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Umsatzsteuersatz für die Beförderung von (kranken und verletzten) Personen mit Taxen und Mietwagen; Konsequenzen der BFH-Urteile vom 2. Juli 2014, XI R 22/10 und XI R 39/10, sowie vom 15. September 2015, V R 4/15

Quelle: Umsatzsteuersatz für die Beförderung von (kranken und verletzten) Personen mit Taxen und Mietwagen; Konsequenzen der BFH-Urteile vom 2. Juli 2014, XI R 22/10 und XI R 39/10, sowie vom 15. September 2015, V R 4/15

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