BFH: Häusliches Arbeitszimmer rechtfertigt nicht Berücksichtigung der Aufwendungen für Nebenräume

Bei einem steuerrechtlich anzuerkennenden Arbeitszimmer sind Aufwendungen für Nebenräume (Küche, Bad und Flur), die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. So entschied der BFH (Az. X R 26/13). Quelle: BFH: Häusliches Arbeitszimmer rechtfertigt nicht Berücksichtigung der Aufwendungen für Nebenräume

Weiterlesen

BFH zum Sofortabzug eines Disagios

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Disagiobetrag in Höhe von 10 % der in 2009 aufgenommenen Darlehenssumme, die mit einer festen Zinsbindung von 10 Jahren vereinbart wurde, entgegen § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG in voller Höhe sofort abzugsfähige Werbungskosten darstellt (Az. IX R 38/14). Quelle: BFH zum Sofortabzug eines Disagios

Weiterlesen