Da Brandenburg seit Jahren durch die Bearbeitung der Steuerfälle polnischer Bauunternehmen überproportional belastet ist, haben sich Niedersachsen und Bayern bereit erklärt, von Brandenburg je ein Viertel der Fälle zu übernehmen. Das berichtet das Niedersächsische Finanzministerium. Quelle: Niedersachsen und Bayern unterstützen Brandenburg bei der Bearbeitung der Steuerfälle polnischer Bauunternehmen
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BdSt unterstützt Musterverfahren gegen hohe Steuerzinsen
Der BdSt unterstützt ein neues Musterverfahren gegen hohe Steuerzinsen (FG Münster, 10 K 2472/16). Seit mehr als 50 Jahren liege der Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen bei 0,5 Prozent pro Monat – also 6 Prozent pro Jahr. Angesichts der Niedrigzinsphase sei dieser Zinssatz zu hoch. Quelle: BdSt unterstützt Musterverfahren gegen hohe Steuerzinsen
WeiterlesenGrund- und Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2015 um 4,4 % gestiegen
Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2015 rund 58,9 Milliarden Euro aus den Realsteuern (Grundsteuer A bzw. B und Gewerbesteuer) eingenommen, soviel wie noch nie zuvor. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ist das gegenüber 2014 eine Steigerung um 2,5 Milliarden Euro bzw. 4,4 %. Quelle: Grund- und Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2015 um 4,4 % […]
WeiterlesenBFH: Masseschuld bei Beteiligung an Personengesellschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Die Zuordnung der aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft resultierenden Einkommensteuerschuld zu den insolvenzrechtlichen Forderungskategorien betrifft die Einkommensteuerfestsetzung; hierüber ist deshalb lt. BFH nicht im Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden (Az. X R 26/14). Quelle: BFH: Masseschuld bei Beteiligung an Personengesellschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
WeiterlesenBFH zum Abzug von Swapkosten als nachträgliche Beteiligungsaufwendungen
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Kosten für einen gleichzeitig mit einem Darlehensvertrag abgeschlossenen Zinssatz-Swap, die den Zeitraum nach Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung und nach Rückzahlung des Darlehens betreffen, als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden können (Az. VIII R 32/13). Quelle: BFH zum Abzug von Swapkosten als nachträgliche Beteiligungsaufwendungen
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