BFH zum Gehaltsverzicht als im Wege einer verdeckten Einlage zugeflossener Arbeitslohn

Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei einem Gehaltsverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers eine verdeckte Einlage und damit der Zufluss des Gehalts bei diesem von einer gewinnmindernden Buchung in der Bilanz der Gesellschaft abhängig ist (Az. VI R 6/13). Quelle: BFH zum Gehaltsverzicht als im Wege einer verdeckten Einlage zugeflossener Arbeitslohn

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I R 64/13, Urteil vom 25.05.2016

§ 50d Abs. 8 EStG 2002 (i.d.F. des StÄndG 2003) und zeitlich nachfolgendes DBA – Von der BRD gezahlte Vergütungen für nichtselbständige Tätigkeit im Dienst der OSZE als Einnahmen gem. § 19 EStG Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: I R 64/13, Urteil […]

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