Die Zuordnung der aus Gewinnanteilen an einer Mitunternehmerschaft resultierenden Einkommensteuerschuld zu den insolvenzrechtlichen Forderungskategorien betrifft die Einkommensteuerfestsetzung; hierüber ist deshalb lt. BFH nicht im Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden (Az. X R 26/14). Quelle: BFH: Masseschuld bei Beteiligung an Personengesellschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
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BFH zum Abzug von Swapkosten als nachträgliche Beteiligungsaufwendungen
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Kosten für einen gleichzeitig mit einem Darlehensvertrag abgeschlossenen Zinssatz-Swap, die den Zeitraum nach Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung und nach Rückzahlung des Darlehens betreffen, als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden können (Az. VIII R 32/13). Quelle: BFH zum Abzug von Swapkosten als nachträgliche Beteiligungsaufwendungen
WeiterlesenSteuerschlupflöcher schließen – Bund verhindert aggressive Steuergestaltungen
Die Bundesregierung will ein einfaches und verständliches Steuersystem für Investmentfonds schaffen. Zudem will sie aggressive Steuergestaltungen verhindern. Das Gesetz zu einer neuen Investmentbesteuerung ist am 27. Juli 2016 in Kraft getreten und wird rückwirkend für Dividenden greifen, die ab 2016 fließen. Quelle: Steuerschlupflöcher schließen – Bund verhindert aggressive Steuergestaltungen
WeiterlesenX R 26/14, Urteil vom 01.06.2016
Masseschuld bei Beteiligung an Personengesellschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: X R 26/14, Urteil vom 01.06.2016
WeiterlesenVIII R 32/13, Urteil vom 07.06.2016
Abzug von Swapkosten als nachträgliche Beteiligungsaufwendungen – Wegfall des Veranlassungszusammenhangs bei Anteilsrückübertragung und rückwirkendem Verzicht auf die Beteiligungserträge für die gesamte Haltedauer – Entscheidung über vor dem FG gestellte Hilfsanträge im späteren Revisionsverfahren Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: VIII R 32/13, Urteil […]
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