Häusliche Pflege ist auch bei Betreuung durch nicht besonders ausgebildetes Personal als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig

Laut FG Baden-Württemberg ist die häusliche Pflege durch einen polnischen Pflegedienst als außergewöhnliche Belastung auch dann abzugsfähig, wenn es sich bei den eingesetzten Betreuungskräften nicht um ausgebildetes Pflegefachpersonal handelt (Az. 5 K 2714/15). Quelle: Häusliche Pflege ist auch bei Betreuung durch nicht besonders ausgebildetes Personal als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig

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Selbst getragene Krankheitskosten zur Erlangung von Beitragsrückerstattungen sind keine Sonderausgaben

Das FG Baden-Württemberg hat selbst getragene Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben anerkannt, da dies der Grundentscheidung des Gesetzgebers widerspreche, Krankheitskosten lediglich als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigten (Az. 6 K 864/15). Quelle: Selbst getragene Krankheitskosten zur Erlangung von Beitragsrückerstattungen sind keine Sonderausgaben

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