Vorläufige Festsetzung (§ 165 Absatz 1 AO) des Gewerbesteuermessbetrags; Verfassungsmäßigkeit der Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgaben und der Hinzurechnungen nach § 8 Nummer 1 Buchstaben a, d, e und f GewStG

Hierzu: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 28. Oktober 2016 Quelle: Vorläufige Festsetzung (§ 165 Absatz 1 AO) des Gewerbesteuermessbetrags; Verfassungsmäßigkeit der Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgaben und der Hinzurechnungen nach § 8 Nummer 1 Buchstaben a, d, e und f GewStG

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Erhöhung der Grundsteuer B für 2015 durch Herzogenrath rechtmäßig

Laut VG Aachen ist die rückwirkende Festsetzung der Grundsteuer B durch Herzogenrath rechtmäßig. Die Festsetzung verstoße weder gegen das Grundsteuergesetz, noch gegen die Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts und genüge auch verfassungsrechtlichen Anforderungen (Az. 4 K 1253/15). Quelle: Erhöhung der Grundsteuer B für 2015 durch Herzogenrath rechtmäßig

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BFH zur Antragsfrist für abweichenden Wertansatz bei Einbringung und Anteilstausch

Der BFH hatte zu entscheiden, ob mit der Einreichung der Steuererklärungen der übernehmenden Gesellschaft und deren Handelsbilanz, in der die übernommenen Anteile mit dem gemeinen Wert angesetzt wurden und die keine Zusätze oder Anmerkungen über die Anpassung von Beträgen an steuerliche Vorschriften enthält, die Antragsfrist i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 3 UmwStG […]

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BFH zum Inkrafttreten des § 15b EStG bei geschlossenen Fonds

Laut BFH ist als geschlossener Fonds ein Fonds anzusehen, der mit einem festen Anlegerkreis begründet wird. Ein Außenvertrieb sei nicht notwendiger Bestandteil. Der zeitliche Anwendungsbereich des § 15b EStG ergebe sich für geschlossene Fonds aus § 52 Abs. 33a Sätze 1 bis 3 EStG 2005 (Az. IV R 17/13). Quelle: BFH zum Inkrafttreten des § […]

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