BFH: Untergang von Gewerbeverlusten bei Betriebsverpachtung

Der BFH hat entschieden, dass gewerbesteuerliche Verlustvorträge bei der Verpachtung des Betriebs einer gewerblich geprägten Personengesellschaft untergehen können Nach der Rechtsprechung des BFH setzt die Kürzung des Gewerbeertrags um Verluste aus früheren Jahren u. a. die sog. Unternehmensidentität voraus (Az. IV R 59/16). Quelle: BFH: Untergang von Gewerbeverlusten bei Betriebsverpachtung

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BFH: EuGH-Vorlage zur Dokumentation der Ausübung des Zuordnungswahlrechts

Der BFH hat Zweifel, ob das Unionsrecht einer nationalen Rechtsprechung entgegensteht, nach der im Falle eines sog. Zuordnungswahlrechtes beim Leistungsbezug der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, wenn bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Zuordnungsentscheidung gegenüber dem FA nicht getroffen wurde. Er hat den EuGH um Klärung gebeten. In einem weiteren Verfahren, das den […]

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