Kommission genehmigt Beihilferegelung zur Luftverkehrssteuer für Flüge von und zu kleinen Inseln in Deutschland

Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Budgeterhöhungen für zwei bestehende deutsche Beihilferegelungen genehmigt, die die Ermäßigung bzw. Befreiung der Flugverkehrssteuer für Flüge von und zu kleinen Inseln in Deutschland unterstützen. Quelle: Kommission genehmigt Beihilferegelung zur Luftverkehrssteuer für Flüge von und zu kleinen Inseln in Deutschland

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BEPS-Aktionspunkt 13: Aktualisierte Leitlinien zur länderspezifischen Berichterstattung

Die OECD hat die Leitlinien zur Umsetzung der länderspezifischen Berichterstattung nach BEPS-Aktionspunkt 13 aktualisiert, um Steuerbehörden und multinationale Unternehmen bei der Anwendung zu unterstützen. Quelle: BEPS-Aktionspunkt 13: Aktualisierte Leitlinien zur länderspezifischen Berichterstattung

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Steuerbefreiung der Umsätze nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG (Abschnitt 4.3.2 Abs. 4 UStAE)

Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 14.01.2020 geändert worden ist, erneut geändert (Az. III C 3 – S-7156 / 19 / 10002 :001). Quelle: Steuerbefreiung der Umsätze nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG (Abschnitt 4.3.2 Abs. 4 UStAE)

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Keine Begründung von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO bei Zahlungen von Drittschuldnern an den Insolvenzschuldner

Werden nach Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters auf einem Bankkonto des Insolvenzschuldners Entgeltzahlungen gutgeschrieben, ist die dabei entstehende Umsatzsteuer jedenfalls dann keine Masseverbindlichkeit, wenn das Insolvenzgericht Drittschuldnern nicht verboten hat, an den Insolvenzschuldner zu zahlen. So entschied das FG Hessen (Az. 6 K 1571/18). Quelle: Keine Begründung von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO […]

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Basiszins zum 2. Januar 2020 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 4 InvStG

Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 2. Januar 2020 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2020 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10038 :001). Quelle: Basiszins zum 2. Januar 2020 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 4 InvStG

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