BFH: Keine Betriebsaufspaltung zwischen Eigentümer und Mieter bei Vermietung durch Erbbauberechtigten

Bestellt der Eigentümer an einem unbebauten Grundstück ein Erbbaurecht und errichtet der Erbbauberechtigte ein Gebäude, das er an ein Betriebsunternehmen vermietet, fehlt zwischen dem Eigentümer und dem Betriebsunternehmen die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung. So der BFH (Az. IV R 9/13). Quelle: BFH: Keine Betriebsaufspaltung zwischen Eigentümer und Mieter bei Vermietung durch […]

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BFH: Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten keine Werbungskosten

Der BFH entschied, dass die Aufwendungen für Besuchsfahrten eines Ehepartners zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehepartners auch bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit des anderen Ehepartners grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar sind (Az. VI R 22/14). Quelle: BFH: Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten keine Werbungskosten

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BFH zu außergewöhnlichen Belastungen: Verfassungsmäßigkeit der Kürzung um zumutbare Belastung

Der BFH entschied, dass es von Verfassungs wegen nicht geboten ist, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG auf den Ansatz einer zumutbaren Belastung zu verzichten (Az. VI R 32/13, VI R 33/13 ). Quelle: BFH zu außergewöhnlichen Belastungen: Verfassungsmäßigkeit der Kürzung um zumutbare Belastung

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Antrag auf Grundsteuererlass wurde zu Recht abgelehnt

Das VG Koblenz hat die Klage des Eigentümers einer ehemals als Gewerbeimmobilie genutzten Liegenschaft abgewiesen, mit der dieser den Teilerlass der Grundsteuer erstreiten wollte. Ein Teilerlass der Grundsteuer setzt u. a. voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten habe (Az. 5 K 475/15). Quelle: Antrag auf Grundsteuererlass wurde zu Recht abgelehnt

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Steuerliche Klarstellung bei der Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge

Das BMF stellt klar, wie aus steuerlicher Sicht zu verfahren ist, wennn steuerbefreite Vermietungsgenossenschaften sowie -vereine und steuerpflichtige Wohnungsgesellschaften Wohnraum an steuerbegünstigte Vereine überlassen, um Flüchtlinge zu unterbringen. Quelle: Steuerliche Klarstellung bei der Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge

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