Erwirbt ein Miterbe bei der Erbauseinandersetzung einen zum Nachlass gehörenden Anteil an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft und führt dieser Erwerb zu einer Vereinigung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft, ist die Anteilsvereinigung nicht nach § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. So der BFH (Az. II R 35/14). Quelle: BFH: Keine […]
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BFH: Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG durch Abschluss von Treuhandverträgen
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, wann sich der Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft i. S. von § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG durch Abschluss von Treuhandverträgen mittelbar ändert (Az. II R 18/14). Quelle: BFH: Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG durch Abschluss von Treuhandverträgen
WeiterlesenBFH: AdV von nach § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden
Laut BFH bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von gemäß § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden (Az. XI B 84/15). Quelle: BFH: AdV von nach § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden
WeiterlesenBFH: Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Der BFH entschied zur Abziehbarkeit der Beitragszahlungen für klassische Risikolebensversicherungen als Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung, wenn die Versicherungen der Absicherung von Darlehen dienten, die zur Finanzierung bzw. Refinanzierung des Mietobjekts aufgenommen wurden (Az. IX R 35/14). Quelle: BFH: Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
WeiterlesenBFH schafft Klarheit zur steuerlichen Absetzbarkeit von teilweise beruflich genutzten Räumen
In seiner Entscheidung (Az. GrS 1/14) vom 27.07.2015 hat der Große Senat des BFH die steuerliche Absetzbarkeit von teilweise beruflich genutzten Räumen nicht erleichtert. Dazu hat die BStBK Stellung genommen. Quelle: BFH schafft Klarheit zur steuerlichen Absetzbarkeit von teilweise beruflich genutzten Räumen
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