Es kommt Bewegung in die Diskussion zur Anpassung der umsatzsteuerlichen Bestimmung der bewegten Lieferung im Reihengeschäft. Aufgrund der hierzu ergangenen EuGH- und BFH-Rechtsprechung, die der derzeitigen Verwaltungsauffassung widerspricht, besteht zurzeit große Rechtsunsicherheit. Der DStV hat dazu Stellung genommen. Quelle: Die bewegte Lieferung im Reihengeschäft: Auf der Suche nach Rechtssicherheit
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Bauabzugssteuer: Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an inaktive ausländische Domizilgesellschaften trotz fehlender Empfängerbenennung
Das FG Niedersachsen hatte zu entscheiden, ob die Vorschrift des § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG auch auf inaktive ausländische Domizilgesellschaften Anwendung findet. Diese Vorschrift gewährt Empfängern von Bauleistungen auch bei fehlender Benennung der Zahlungsempfänger den vollen Betriebsausgabenabzug, wenn der Bauleistungsempfänger seiner Verpflichtung aus § 48 Abs. 1 EStG nachkommt, indem er von der […]
WeiterlesenKirchensteuerpflicht verfassungsrechtlich unbedenklich
Laut OVG Rheinland-Pfalz verstößt die Kirchensteuerpflicht nicht gegen die Glaubensfreiheit und das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung, weil sie durch Beendigung der Kirchenmitgliedschaft abgewendet werden kann. Die Austrittserklärung könne dabei nicht auf die Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Verbleib in der Religionsgemeinschaft als Glaubensgemeinschaft beschränkt werden (Az. 6 A 10941/15.OVG). Quelle: Kirchensteuerpflicht verfassungsrechtlich unbedenklich
WeiterlesenGewerbesteuerliche Hinzurechnung für Reiseunternehmen
Das FG Münster hat durch Zwischenurteil dem Grunde nach entschieden, in welchem Umfang Aufwendungen von Reiseveranstaltern für die Anmietung von Hotelzimmern und Hotelzimmerkontingenten zu einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG 2002 führen (Az. 9 K 1472/13 G). Quelle: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Reiseunternehmen
WeiterlesenBFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb von Miteigentumsanteilen von Geschwistern aufgrund interpolierender Betrachtung von § 3 Nr. 6 und § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG
Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Erwerb des Miteigentumsanteils an einem Grundstück von Geschwistern von der Grunderwerbsteuer befreit ist, weil die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 GrEStG durch interpolierende Betrachtungsweise für Verwandte in Seitenlinie anwendbar ist (Az. II R 49/14). Quelle: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb von Miteigentumsanteilen von Geschwistern aufgrund interpolierender Betrachtung […]
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