BFH zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten bei nachträglichen Unterhaltszahlungen

Der BFH hatte im Rahmen der Bestimmung des Kindergeldberechtigten zu entscheiden, ob die von Elternteilen vorgenommenen Zahlungen auf rückständigen Unterhalt als Unterhaltsrente i. S. des § 64 Abs. 3 EStG anzusehen ist (Az. III R 57/13). Quelle: BFH zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten bei nachträglichen Unterhaltszahlungen

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BFH: Betriebsausgabenabzug bei der Veranstaltung von Golfturnieren

Der BFH hat in zwei neuen Entscheidungen zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Umständen Unternehmer Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Golfturnieren als Betriebsausgaben abziehen können. Im einen Fall waren die Kosten einer Brauerei abziehbar, während im anderen Fall eine Versicherungsagentur ihre Kosten nicht abziehen konnte (Az. IV R 24/13, I R 74/13). […]

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