BFH: Kurzzeitige Vermietung im Veräußerungsjahr begründet keine Steuerpflicht des Verkaufs der selbstgenutzten Wohnung

Verkauft der Steuerpflichtige eine Immobilie, die er vor weniger als zehn Jahren entgeltlich erworben und seitdem zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, muss er den Veräußerungsgewinn auch dann nicht versteuern, wenn er die Wohnung im Jahr der Veräußerung kurzzeitig vermietet hatte. So entschied der BFH (Az. IX R 10/19). Quelle: BFH: Kurzzeitige Vermietung im Veräußerungsjahr begründet […]

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Corona-Krise: Weitere Unterstützung für Unternehmen durch die mögliche Rückzahlung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

Um den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen weitere Erleichterungen zu verschaffen, ist es ab sofort auch möglich, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 nachträglich bis auf Null Euro herabzusetzen. Dies teilte das FinMin Sachsen mit. Quelle: Corona-Krise: Weitere Unterstützung für Unternehmen durch die mögliche Rückzahlung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

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Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) – Umsatzsteuerliche Behandlung der Eingliederungshilfe- und Sozialhilfeleistungen

Das BMF teilt die Änderungen hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung der im Zusammenhang mit den Änderungen durch das BTHG von den Einrichtungen erbrachten Leistungen mit (Az. III C 3 – S-7172 / 19 / 10002 :003). Quelle: Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) – Umsatzsteuerliche Behandlung der Eingliederungshilfe- und Sozialhilfeleistungen

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Weitere steuerliche Erleichterungen für vom Corona-Virus betroffene Unternehmen

Es gibt zusätzliche steuerliche Erleichterungen für Unternehmen, die von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffen sind. Neben zinslosen Stundungen und erlassenen Säumniszuschlägen ist es lt. FinMin Baden-Württemberg nun auch möglich, Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer für das Jahr 2020 herabzusetzen. Quelle: Weitere steuerliche Erleichterungen für vom Corona-Virus betroffene Unternehmen

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Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 1 3b UStG) auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten

Das BMF-Schreiben betrifft die Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten (Az. III C 3 – S-7279 / 19 / 10003 :002). Quelle: Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 1 3b UStG) auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten

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