Anerkennung von Unterhaltsaufwendungen für in Italien lebende Angehörige

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass durch die Übergabe von Bargeld erbrachte Unterhaltszahlungen an in Italien lebende nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastungen steuerlich anerkannt werden können, wenn sich die Überbringung durch Vernehmung des Geldboten als Zeugen tatsächlich belegen lässt (Az. 8 K 3609/13). Quelle: Anerkennung von Unterhaltsaufwendungen für in Italien lebende Angehörige

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Prüfungstätigkeit zur Ermittlung steuerlicher Verhältnisse Dritter?

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass das Finanzamt nicht berechtigt ist, eine Außenprüfung bei einem Steuerpflichtigen ausschließlich zur Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse Dritter durchzuführen und den Steuerpflichtigen zur Vorlage der hierfür erforderlichen Unterlagen aufzufordern (Az. 3 K 2419/14). Quelle: Prüfungstätigkeit zur Ermittlung steuerlicher Verhältnisse Dritter?

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Keine Aussetzung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

Laut FG Baden-Württemberg ist die Finanzbehörde nicht berechtigt, die vorübergehende Aussetzung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung anzuordnen. Hierfür gebe es keine Rechtsgrundlage. Das Gesetz sehe keine sog. Ruhendstellung vor. Das Finanzgericht ließ die Revision zu (Az. 11 K 2973/14). Quelle: Keine Aussetzung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

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