Die Umsätze einer „Geistheilerin“, die im Inland Seminare anbietet, sind steuerpflichtig. Sie sind nicht als sog. Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 14 K 1338/15). Quelle: Eine "Geistheilerin" unterliegt der Umsatzsteuerpflicht
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Kein voller Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für einen Ferrari
Laut FG Baden-Württemberg ist ein vollumfänglicher Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für einen Ferrari ausgeschlossen, da diese Aufwendungen die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren und unangemessen sind (Az. 1 K 3386/15). Quelle: Kein voller Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für einen Ferrari
WeiterlesenBeherbergungssteuersatzung der Stadt Dresden in weiten Teilen rechtmäßig
Das OVG Sachsen entschied, dass die Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Dresden vom 7. Mai 2015 in der Fassung der Änderungssatzung vom 29. Oktober 2015 im Wesentlichen rechtmäßig ist (Az. 5 C 4/16). Quelle: Beherbergungssteuersatzung der Stadt Dresden in weiten Teilen rechtmäßig
WeiterlesenVorsteuerabzug aus Rechnungen einer „Briefkastenfirma“
Wird in Rechnungen der Sitz des leistenden Unternehmens nicht richtig angegeben, kann der Leistungsempfänger trotzdem zum Vorsteuerabzug berechtigt sein. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 1 K 1158/14). Quelle: Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer „Briefkastenfirma“
WeiterlesenFrühere Bekanntgabe der Umsatzsteuererklärungsvordrucke
Durch die frühe Bekanntgabe der Umsatzsteuererklärungsvordrucke ermöglicht das BMF insbesondere Unternehmern, die ihr Unternehmen im laufenden Jahr einstellen und danach zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung innerhalb von einem Monat verpflichtet sind, bereits den für das entsprechende Kalenderjahr gültigen Vordruck zu verwenden. Die Ausnahmeregelung nach Abschn. 18.1 Abs. 2 Satz 2 UStAE entfällt daher ab 01.01.2017. Quelle: […]
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