BFH: Teleologische Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinsen auf Darlehen von Personengesellschaftern

§ 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind. Dies entschied der BFH (Az. IV R 5/18). Quelle: BFH: Teleologische Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinsen auf Darlehen von Personengesellschaftern

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BFH: (Gescheiterte) Abwehr der Rückforderung eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück aufgrund eines Schenkungswiderrufs

Der BFH hat zu der Frage der Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Rechtsstreit (Anwalts- und Gerichtskosten) zur Abwehr der Rückforderung eines geschenkten Miteigentumsanteils als nachträgliche Anschaffungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung Stellung genommen (Az. IX R 19/19). Quelle: BFH: (Gescheiterte) Abwehr der Rückforderung eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück aufgrund eines Schenkungswiderrufs

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BFH: Anspruch auf Verzinsung nach Unionsrecht

Der BFH hat zu den Fragen Stellung genommen, ob die Bestandskraft eines als „Zinsbescheid über Prozesszinsen“ bezeichneten Verwaltungsakts, in dem unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 236 AO Zinsen für die Zeit ab Klageerhebung bis zur Auszahlung der (Energie-)Steuervergütung festgesetzt werden, eine weiter gehende Verzinsung desselben Erstattungsbetrags für andere (frühere) Zeiträume ausschließt bzw. ob sich ein […]

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BFH: Verwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen, der sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft

Der BFH entschied, dass das FG die Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines seinerzeit ordnungsgemäß belehrten Zeugen auch dann verwerten darf, wenn der Zeuge sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft (Az. X R 9/19). Quelle: BFH: Verwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen, der sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht […]

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BFH: Vergebliche Prozesskosten können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden

Die Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, sind als Nachlassregelungskosten vom Erwerb von Todes wegen abzugsfähig; die faktische „Steuerfreiheit“ bei misslungener Rückforderung steht dem Abzug nicht entgegen. Dies entschied der BFH (Az. II R 29/16). Quelle: BFH: Vergebliche Prozesskosten können bei der Erbschaftsteuer abgezogen […]

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