Aufwendungen für eine Tomatis-Therapie keine außergewöhnlichen Belastungen

Das FG Niedersachsen hat – soweit ersichtlich als erstes FG – entschieden, dass Aufwendungen für eine sog. Tomatis-Therapie nicht als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG abzugsfähig sind (Az. 9 K 182/19). Quelle: Aufwendungen für eine Tomatis-Therapie keine außergewöhnlichen Belastungen

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Bekanntmachung der Verfahrensbeschreibung für die Verarbeitung der WoP durch die beim Land Berlin eingerichtete ZPS ZANS

Das BMF macht die Datensatzbeschreibung für die Zuleitung der entsprechenden Anzeigen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (§ 4a WoPG) an die Länder bzw. an die Bausparkassen sowie die Verfahrensbeschreibung für die Wohnungsbauprämie bekannt (Az. IV C 5 – S-1961 / 19 / 10002 :001). Quelle: Bekanntmachung der Verfahrensbeschreibung für die Verarbeitung der WoP durch […]

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BFH: Entgeltvereinnahmung im Insolvenzeröffnungsverfahren

Ordnet das Insolvenzgericht an, dass Verfügungen des Insolvenzschuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, werden Drittschuldner aus Leistungen an den Insolvenzschuldner nur unter den Voraussetzungen des § 82 InsO befreit. So der BFH (Az. V R 2/20). Quelle: BFH: Entgeltvereinnahmung im Insolvenzeröffnungsverfahren

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