BFH: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Sachverständigengutachten

§ 198 BewG eröffnet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, als er sich aus den typisierenden Bewertungsvorschriften des BewG ergäbe. Die Nachweislast geht über die Darlegungs- und Feststellungslast hinaus. So entschied der BFH (Az. II R 9/18). Quelle: BFH: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Sachverständigengutachten

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BFH: Keine fristwahrende Einreichung der Steuererklärung beim örtlich unzuständigen Finanzamt

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob ein Antrag auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG auch in dem Fall nur beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt fristwahrend gestellt werden kann, in dem ein nicht steuerlich beratener Steuerpflichtiger meint, auch ein Einwurf bei einem anderem als dem örtlich zuständigen Finanzamt derselben […]

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Kein Vollstreckungsschutz bei einem bereits vor der COVID-19-Pandemie beantragten Insolvenzverfahren

Das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (CoVInsAG) i. V. m. dem BMF-Schreiben vom 19.03.2020 zielt auf aktuell drohende Insolvenzreife ab und begründet daher keinen Anspruch darauf, dass bereits bestehende und fortwirkende Maßnahmen aufgehoben werden. Dies hat das FG Hessen entschieden (Az. 12 […]

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