Vom Arbeitgeber eingeräumte Genussrechte können zu Kapitalerträgen führen

Das FG Münster entschied, dass Genussrechtserträge, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, auch dann als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn zu behandeln sind, wenn die Genussrechte nur leitenden Mitarbeitern angeboten werden (Az. 4 K 1366/17). Quelle: Vom Arbeitgeber eingeräumte Genussrechte können zu Kapitalerträgen führen

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Unternehmerischer Beurteilungsspielraum bei erweiterter gewerbesteuerlicher Kürzung für Grundstücksunternehmen

Das FG Münster hat zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der sog. erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG für ein schädliches Nebengeschäft zur Grundstücksverwaltung Stellung genommen (Az. 8 K 3685/17). Quelle: Unternehmerischer Beurteilungsspielraum bei erweiterter gewerbesteuerlicher Kürzung für Grundstücksunternehmen

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Keine Verkürzung des Reinvestitionszeitraums für eine § 6b-Rücklage durch Verschmelzung

Das FG Münster entschied, dass eine Rücklage nach § 6b EStG auch dann auf den Rechtsnachfolger übergeht, wenn die Verschmelzung exakt vier Jahre nach Rücklagenbildung stattfindet (Az. 13 K 2082/15). Quelle: Keine Verkürzung des Reinvestitionszeitraums für eine § 6b-Rücklage durch Verschmelzung

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