Der Erhöhungsbetrag wird durch die Finanzämter lt. Landesamt für Steuern Niedersachsen rückwirkend auf den 1. Juli 2020 für alle Personen, die derzeit die Steuerklasse II innehaben, (ggf. monatsanteilig) ergänzt, sodass die Anhebung zeitnah in das Lohnsteuerabzugsverfahren einbezogen wird. Quelle: Finanzämter berücksichtigen die Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende für 2020 und 2021 ab Juli 2020
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Keine staatliche Unterstützung für Unternehmen, die mithilfe von Steueroasen Steuern vermeiden
Unternehmen, die mithilfe von Steueroasen Steuerzahlungen vermeiden, sollen keine finanzielle Unterstützung von den EU-Mitgliedstaaten erhalten. Das hat die Europäische Kommission empfohlen. Diese Beschränkung soll auch für Unternehmen gelten, die wegen schwerwiegender Finanzdelikte, etwa Finanzbetrug, Korruption oder Nichtzahlung von Steuern und Sozialabgaben, verurteilt wurden. Quelle: Keine staatliche Unterstützung für Unternehmen, die mithilfe von Steueroasen Steuern vermeiden
WeiterlesenNordrhein-Westfalen hilft Alleinerziehenden schnell und unbürokratisch
Im Rahmen des Konjunkturpakets des Bundes zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie werden alleinerziehende Mütter und Väter steuerlich stärker entlastet. Die nordrhein-westfälischen Finanzämter berücksichtigen den um 2.100 Euro erhöhten Entlastungsbetrag automatisch. Quelle: Nordrhein-Westfalen hilft Alleinerziehenden schnell und unbürokratisch
WeiterlesenBaden-Württemberg verlängert Frist zur Umrüstung auf manipulationssichere Kassensysteme
Betriebe in Baden-Württemberg haben ein halbes Jahr länger Zeit, ihre Kasse auf manipulationssichere Systeme umzustellen. Unter gewissen Umständen wird die Steuerverwaltung fehlende Umrüstungen bis 31. März 2021 nicht beanstanden. Auch die Finanzminister aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen haben solche Maßnahmen beschlossen. Quelle: Baden-Württemberg verlängert Frist zur Umrüstung auf manipulationssichere Kassensysteme
WeiterlesenMeldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zeitlich befristet aussetzen
Deutschland will die vom ECOFIN-Rat eingeräumte Option, die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen aufgrund der Corona-Krise um sechs Monate zu verschieben, nicht wahrnehmen. Dies kritisiert die BStBK scharf. Quelle: Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zeitlich befristet aussetzen
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